Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist der Notar ein fester Bestandteil des Ablaufs. In Deutschland muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Dadurch entstehen Kosten, die Käufer bei ihrer Finanzierungsplanung von Beginn an berücksichtigen sollten.
Die Höhe der Notarkosten ist nicht frei verhandelbar. Sie richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und wird auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnet. Maßgeblich sind dabei unter anderem der Wert des jeweiligen Geschäfts und die Leistungen, die im Rahmen der Abwicklung erforderlich sind. Damit gelten für notarielle Tätigkeiten bundesweit einheitliche gesetzliche Gebührenstrukturen.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Der Notar sorgt dafür, dass der Immobilienkauf rechtlich korrekt vorbereitet und abgewickelt wird. Seine Tätigkeit beginnt deshalb nicht erst mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag. Bereits im Vorfeld wird der Vertrag vorbereitet und an die konkreten Bedingungen des Immobiliengeschäfts angepasst.
Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vollständig verlesen und den Beteiligten werden die rechtlichen Inhalte erläutert. Käufer und Verkäufer haben dabei die Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Erst anschließend wird der Vertrag unterzeichnet und notariell beurkundet.
Auch danach begleitet der Notar die weitere Abwicklung. Dazu gehört beispielsweise, die notwendigen Eintragungen beim Grundbuchamt zu veranlassen. In vielen Fällen wird zunächst eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung absichert. Sobald die im Kaufvertrag vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, informiert der Notar über die Kaufpreisfälligkeit und veranlasst später die Umschreibung des Eigentums.
Wovon hängt die Höhe der Notarkosten ab?
Die Gebühren des Notars orientieren sich am sogenannten Geschäftswert. Bei einem Immobilienkauf ist hierfür in der Regel der Wert des Kaufgeschäfts maßgeblich. Aus diesem Wert und den jeweils erforderlichen notariellen Tätigkeiten ergeben sich die gesetzlichen Gebühren.
Neben der eigentlichen Beurkundung können beispielsweise Kosten für die weitere Vertragsabwicklung, notwendige Erklärungen oder die Bestellung einer Grundschuld entstehen. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer.
Eine pauschale Aussage zur exakten Höhe der Notarkosten ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Der Kaufpreis bietet zwar eine wichtige Orientierung, die tatsächlichen Kosten hängen aber auch davon ab, welche Schritte im konkreten Immobiliengeschäft erforderlich sind.
Warum zusätzlich Grundbuchkosten entstehen
Notarkosten und Grundbuchkosten werden häufig gemeinsam betrachtet, sind jedoch zwei unterschiedliche Kostenarten. Während die Notargebühren für die Tätigkeit des Notars entstehen, erhebt das Grundbuchamt eigene Gebühren für Eintragungen und Änderungen im Grundbuch.
Beim Immobilienkauf können beispielsweise Gebühren für die Auflassungsvormerkung und die spätere Eigentumsumschreibung anfallen. Wird der Kauf durch eine Bank finanziert, entstehen häufig zusätzliche Kosten für die Eintragung einer Grundschuld.
Für Käufer bedeutet das, dass neben dem Kaufpreis verschiedene Erwerbsnebenkosten berücksichtigt werden müssen. Notar- und Grundbuchgebühren sollten daher frühzeitig in die Finanzierungsplanung einbezogen werden.
Wer bezahlt die Kosten beim Immobilienverkauf?
In Immobilienkaufverträgen wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Kosten für die notarielle Beurkundung sowie für die mit dem Eigentumswechsel verbundenen Grundbucheintragungen übernimmt.
Für den Verkäufer können dennoch eigene Kosten entstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn bestehende Belastungen im Grundbuch gelöscht werden müssen, damit die Immobilie wie vereinbart übertragen werden kann. Eine noch eingetragene Grundschuld verschwindet beispielsweise nicht automatisch, nur weil das dazugehörige Darlehen bereits zurückgezahlt wurde.
Welche Kosten im konkreten Fall von Käufer oder Verkäufer übernommen werden, wird im Kaufvertrag geregelt. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Kostenhaftung gegenüber Notar und Grundbuchamt.
Notarkosten gehören zur sicheren Abwicklung eines Immobiliengeschäfts
Die Notarkosten sind ein fester Bestandteil vieler Immobilientransaktionen. Sie entstehen jedoch nicht nur für die Unterschrift unter dem Kaufvertrag, sondern für die rechtliche Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung des gesamten Vorgangs.
Für Käufer ist es deshalb sinnvoll, diese Kosten bereits bei der Kalkulation des verfügbaren Budgets zu berücksichtigen. Verkäufer wiederum sollten frühzeitig prüfen, ob beispielsweise noch Grundschulden oder andere Eintragungen gelöscht werden müssen. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, Verzögerungen und unerwartete Kosten im Verkaufsprozess zu vermeiden.
Wir begleiten Sie bei Ihrem Immobilienvorhaben und helfen Ihnen, den Ablauf und die anfallenden Nebenkosten frühzeitig einzuordnen. Sprechen Sie uns gerne an.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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