Immobilie gekauft: So bleibt Ihr Haus beim Eigentümerwechsel versichert

Immobilie gekauft: So bleibt Ihr Haus beim Eigentümerwechsel versichert

4. November 2026
Übergabe einer Dokumentenmappe mit Haussymbol vor einem modernen Einfamilienhaus – passende Versicherungen beim Hauskauf schützen die Immobilie und bieten finanzielle Sicherheit für Eigentümer.

Mit dem Kauf eines Hauses übernehmen Sie mehr als vier Wände und ein Grundstück. Auch Versicherungsfragen wollen geklärt sein, damit Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasser nicht zur finanziellen Belastung werden, gerade bei einem älteren Gebäude. Entscheidend ist, welche Verträge mit dem Eigentum übergehen, wann Fristen beginnen und für welchen Schutz Sie selbst sorgen müssen.

 

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Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf Käufer über

 

Beim Verkauf einer bereits versicherten Immobilie übernimmt der neue Eigentümer grundsätzlich die bestehende Wohngebäudeversicherung. Nach § 95 Versicherungsvertragsgesetz geschieht das mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, nicht bereits bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder der Schlüsselübergabe. So bleibt das Gebäude im Regelfall ohne Unterbrechung versichert.

Allerdings sollten Käufer den Vertrag deshalb frühzeitig genau prüfen. Welche Gefahren sind abgedeckt, wie hoch ist die Selbstbeteiligung und sind mögliche Elementarschäden eingeschlossen? Der neue Eigentümer darf die Police innerhalb eines Monats nach Eigentumserwerb mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Erfährt er erst später vom Vertrag, beginnt die Frist mit dieser Kenntnis. Auch der Versicherer besitzt ein gesetzliches Kündigungsrecht.

 

Bis zur Umschreibung: Versicherungsschutz gemeinsam klären

 

Zwischen Kaufvertrag, Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag können mehrere Wochen liegen. In dieser Phase sollten Käufer und Verkäufer ausdrücklich klären, dass die bisherige Wohngebäudeversicherung bestehen bleibt und die Beiträge bezahlt werden. Weil Verantwortlichkeiten für das Grundstück teilweise schon mit der Übergabe wechseln, lohnt sich außerdem ein genauer Blick auf mögliche Haftungsrisiken. Der Verkäufer sollte den laufenden Schutz nicht vorschnell beenden. Den Eigentümerwechsel muss der Verkäufer oder Käufer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, um Probleme im Schadenfall zu vermeiden.

Wichtig ist außerdem die Kostenverteilung: Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Käufer und Verkäufer grundsätzlich gemeinsam. Eine klare Regelung im Kaufvertrag verhindert späteren Streit. Auch die Übergabe von Versicherungsschein, Vertragsbedingungen und bisherigen Schadensinformationen schafft Transparenz.

 

Nach dem Kauf: Risiken individuell absichern

 

Nicht jede Versicherung wandert mit dem Haus. Die Hausratversicherung des Verkäufers bleibt personenbezogen; Käufer benötigen für ihre eigenen Möbel und Wertgegenstände gegebenenfalls eine eigene Police. Auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht geht nicht automatisch über. Besonders bei vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken ist eigener Haftpflichtschutz wichtig. Bei selbst genutzten Häusern kann dieser bereits in der privaten Haftpflicht enthalten sein.

Prüfen Sie zudem, ob die Gebäudeversicherung zur Größe, Nutzung und Ausstattung des Hauses passt. Bei geplanten Umbauten, längerer Leerstandszeit oder besonderen Naturgefahren sollten Sie rechtzeitig mit dem Versicherer sprechen. Ein neuer Vertrag muss nahtlos an den bisherigen anschließen.

 

Sie möchten beim Immobilienkauf auch versicherungstechnisch den Überblick behalten? Wir unterstützen Sie dabei, wichtige Unterlagen und Übergabetermine im Blick zu behalten und die richtigen Fragen frühzeitig zu klären. Kontaktieren Sie uns!

 


 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

 

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