Grundbucheintrag
Eigentümer einer Immobilie – nur mit Grundbucheintrag
Tragweite dieses Grundsatzes erkennen leider viele erst zu spät
Warum der Grundbucheintrag entscheidend ist
Während der Ehe sucht das Paar gemeinsam eine passende Immobilie, oft wird diese liebevoll eingerichtet und gepflegt. Dennoch lassen sich beim Kaufvertrag vielfach nur die Ehemänner allein ins Grundbuch eintragen.
Für die Eigentümereigenschaft zählt ausschließlich der Grundbucheintrag. Für das Wohnrecht im Trennungsjahr ist das möglicherweise noch nicht entscheidend – sehr wohl aber für die Frage, wer bei einer Scheidung über die Immobilie bestimmt und wem ein Verkaufserlös zusteht.
Wer rechtlich abgesicherte Ansprüche möchte und nicht auf den guten Willen des Partners angewiesen sein will, sollte die folgenden Grundlagen kennen.
Juristische Betrachtung: Wer ist Eigentümer?
Ob man sich als Eigentümer „fühlt“, ist rechtlich unerheblich. Eigentümer ist nur, wer im Grundbuch steht.
Keine der folgenden Handlungen führt automatisch zu Miteigentum:
- Private Absprachen über „gemeinschaftliches Eigentum“
- Zahlung der Kreditraten
- Jahrelange Pflege der Immobilie
- Finanzielle oder handwerkliche Beteiligung an Bau, Umbau oder Renovierung
- Langjähriges Wohnen ohne Mietzahlung
- Bauen auf einem Grundstück des Ehepartners
Fazit: Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich ausschließlich aus dem Grundbuch.
Erklärungen der wichtigsten Eigentumsbegriffe
Unterschied zwischen Wohneigentum, Miteigentum und Wohnungseigentum
Ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung – für die Bewertung in der Scheidung gelten die gleichen Grundsätze. Begriffe werden jedoch häufig verwechselt.
Wohneigentum
Wohneigentum gibt es in zwei Formen:
I. Eigentum an einem Grundstück. Das Gebäude gehört automatisch dem Grundstückseigentümer. Mehrere Eigentümer sind Miteigentümer.
II. Wohnungseigentum. Bestehend aus dem Sondereigentum an der Wohnung und einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Eigentum an einem Grundstück
Gebäude sind rechtlich „wesentliche Bestandteile“ des Grundstücks – sie gehören automatisch dem Grundstückseigentümer, unabhängig von Finanzierung oder Arbeitsleistung.
Alleineigentümer
Steht nur eine Person im Grundbuch, kann sie grundsätzlich allein entscheiden.
Ausnahme 1: Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag: Bei wesentlichem Vermögen ist die Zustimmung des Ehepartners erforderlich.
Ausnahme 2: Gerichtlicher Beschluss über Wohnrecht für den Ex-Partner, etwa zugunsten der Kinder.
Miteigentumsgemeinschaft
Mehrere eingetragene Eigentümer sind Miteigentümer nach Bruchteilen, etwa zu 1/2 oder 1/4.
Bruchteilsangaben richten sich nach den Einträgen im Grundbuch. Fehlen Angaben, gelten gleiche Teile für alle eingetragenen Personen.
Weitere Informationen:
Keiner der Miteigentümer hat Anspruch darauf, dass der andere seinen Anteil verkauft oder übernimmt.
Kein Anspruch auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft
Verfügungen über die Immobilie sind nur gemeinsam möglich. Bei Uneinigkeit kann ein Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beantragen.
Die Teilungsversteigerung ist eine Unterform der Zwangsversteigerung und oft mit Nachteilen verbunden.
Gesamthandsgemeinschaft
Hierzu zählen Erbengemeinschaften, GbR und Gütergemeinschaft. Verfügungen sind nur gemeinsam möglich, da es keine Bruchteile gibt.
Wohnungseigentum
Ein Grundstück kann mehrere voneinander getrennte Wohneinheiten enthalten (Mehrfamilienhaus).
Jede Wohnung erhält ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt und kann einzeln verkauft oder beliehen werden.
Wohnungseigentum besteht aus:
- Sondereigentum (z. B. Räume der Wohnung)
- Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum umfasst z. B. Grundstück, Treppenhaus, Außenwände.
Sondernutzungsrechte können z. B. Gartenanteile betreffen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum können Maßnahmen an der Wohnung nur gemeinsam entschieden werden.
Bei Uneinigkeit bleibt auch hier die Teilungsversteigerung.
Rechtlicher Hinweis: Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Erstinformation und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.


