Verwaltung
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Immobilien verwalten mit Hilger & Hilger
Liebe Eigentümer, Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Eigentumswohnung und möchten die zeitintensive Verwaltung nicht selbst übernehmen? Dann unterstützen wir Sie gern mit unserer Expertise und unserem Verwaltungsservice.

WEG-Verwaltung
Als WEG-Verwalter entlasten wir Sie als Eigentümer nachhaltig und kümmern uns um alle Anliegen, die die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betreffen. Nachfolgend sehen sie einen Teil unseres Leistungskatalogs. Neben diesen Aufgaben übernehmen wir noch einige weitere. Dabei handeln wir stets nach § 27 WEG. Als Wohneigentümer-gemeinschaft können Sie unsere Rechte und Pflichten durch einen Beschluss erweitern oder einschränken.
Mietverwaltung – oder Sondereigentumsverwaltung
Wir können mehr als nur WEG Als Mietverwalter kümmern wir uns um die Belange einzelner Eigentumswohnungsbesitzer, die gegenüber der Eigentümergemeinschaft und des eines Mieter zu erfüllen sind. Neben diesen Aufgaben übernehmen wir noch einige weitere, die Sie individuell in den Vertragsverhandlungen mit uns abstimmen können. Die gesetzliche Grundlage unseres Handelns stellt der §§ 535 ff. BGB dar.a

















