Für Käufer und Verkäufer ist der Notartermin einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Eigentumswechsel. Gerade wer zum ersten Mal eine Immobilie kauft oder verkauft, fragt sich häufig, was bei diesem Termin eigentlich passiert und worauf man sich vorbereiten sollte. Die gute Nachricht: Der Ablauf folgt klaren Regeln und der Notar führt beide Seiten Schritt für Schritt durch den Kaufvertrag.
Bei Immobiliengeschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass die getroffenen Vereinbarungen rechtssicher festgehalten werden und die Beteiligten die Bedeutung der einzelnen Vertragsregelungen verstehen. Dabei handelt er unabhängig und neutral. Er vertritt weder ausschließlich die Interessen des Käufers noch die des Verkäufers.
Was wird vor dem Notartermin vorbereitet?
Bevor es zur Beurkundung kommt, sollten die wesentlichen Punkte des Immobiliengeschäfts bereits abgestimmt sein. Dazu gehören insbesondere der Kaufpreis, die genaue Bezeichnung der Immobilie sowie weitere individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Auf dieser Grundlage erstellt der Notar den Kaufvertragsentwurf. Dieser wird den Beteiligten vor dem Termin zur Verfügung gestellt, damit sie sich mit den Regelungen vertraut machen können. Wer Fragen hat oder bestimmte Formulierungen nicht versteht, sollte diese möglichst vorab oder spätestens während des Beurkundungstermins ansprechen.
Auch die Angaben im Grundbuch spielen für die Vorbereitung eine wichtige Rolle. Dort ist unter anderem vermerkt, wer Eigentümer der Immobilie ist und ob Grundschulden, Wohnrechte oder andere Belastungen bestehen. Solche Eintragungen müssen bei der weiteren Vertragsabwicklung entsprechend berücksichtigt werden.
Was passiert während der Beurkundung?
Beim eigentlichen Notartermin wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Käufer und Verkäufer Gelegenheit haben, den gesamten Vertragsinhalt noch einmal gemeinsam durchzugehen und offene Fragen zu klären.
Der Notar erläutert dabei die rechtliche Bedeutung wichtiger Vertragsbestandteile. Gerade Begriffe, die im Alltag kaum verwendet werden, können zunächst kompliziert wirken. Dazu gehören beispielsweise die Auflassungsvormerkung, Regelungen zur Kaufpreisfälligkeit oder Vereinbarungen über den Besitzübergang.
Sollten während des Termins noch Änderungen notwendig sein, können diese in den Vertrag aufgenommen werden. Erst wenn alle Beteiligten mit dem Inhalt einverstanden sind, wird die Urkunde unterschrieben. Mit der notariellen Beurkundung wird der Immobilienkaufvertrag grundsätzlich verbindlich.
Wann muss der Käufer den Kaufpreis zahlen?
Viele Käufer gehen davon aus, dass der Kaufpreis unmittelbar nach dem Notartermin überwiesen werden muss. In der Regel ist das jedoch nicht der Fall. Zunächst müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Kaufvertrag festgelegt wurden.
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar darum, dass die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Dazu gehört üblicherweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie dient dazu, den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung abzusichern.
Außerdem kann es erforderlich sein, bestehende Grundschulden oder andere Belastungen des Verkäufers für die Übertragung vorzubereiten. Sind alle im Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, erhält der Käufer in der Regel eine Mitteilung über die Fälligkeit des Kaufpreises. Erst dann sollte die Zahlung entsprechend den vertraglichen Vorgaben erfolgen.
Wie geht es nach dem Termin weiter?
Mit der Unterschrift beim Notar ist der Kaufprozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Im Anschluss übernimmt der Notar zahlreiche weitere Schritte, die für den Eigentumswechsel notwendig sind.
Er steht beispielsweise mit dem Grundbuchamt, beteiligten Banken und gegebenenfalls weiteren Stellen in Kontakt. Bestehende Belastungen müssen unter Umständen gelöscht oder abgelöst werden. Gleichzeitig wird die spätere Eigentumsumschreibung vorbereitet.
Nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Käufer schließlich als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Erst mit dieser Umschreibung geht das rechtliche Eigentum an der Immobilie auf ihn über.
Davon zu unterscheiden ist der tatsächliche Besitzübergang. Wann Schlüssel übergeben werden und ab welchem Zeitpunkt der Käufer beispielsweise Kosten, Nutzen und Lasten der Immobilie übernimmt, richtet sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Gut vorbereitet zum Notartermin
Wer sich bereits vor der Beurkundung mit dem Kaufvertrag beschäftigt, kann dem Notartermin deutlich entspannter entgegensehen. Unklare Punkte sollten nicht einfach hingenommen, sondern angesprochen werden. Der Notar ist dafür zuständig, die rechtlichen Regelungen verständlich zu erläutern und eine rechtssichere Abwicklung sicherzustellen.
Auch ein Immobilienmakler kann Käufer und Verkäufer bei der Vorbereitung unterstützen und dafür sorgen, dass wichtige Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Die rechtliche Beratung und Ausgestaltung des Kaufvertrags erfolgt jedoch durch den Notar.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung auf den Notartermin. Sprechen Sie uns gerne an.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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